Gilt auch für dich als Azubi der Mindestlohn?
Nein - für Azubis ist der Mindestlohn nicht gemacht. Ein Ausbildungsverhältnis ist eben kein Angestelltenverhältnis im herkömmlichen Sinne.
Die Ausbildungsvergütung ist im Vergleich zum Gehalt einer Fachkraft niedrig. Das hat damit zu tun, dass du noch keine vollwertige Arbeitskraft im gelernten Beruf bist. Während deiner gesamten Ausbildung lernst du ja erst, deine Aufgaben, das Unternehmen und die Inhalte deiner Ausbildung kennen. Für diesen Prozess ist die Ausbildungsdauer geregelt, die in Deutschland je nach Ausbildungsberuf zwischen 1,5 bis 3,5 Jahre dauert. Mit jedem Ausbildungsjahr wird auch deine Ausbildungsvergütung angepasst. Laut dem Berufsbildungsgesetz muss dein Gehalt in der Ausbildung nach der Anzahl deiner Ausbildungsjahre gestaffelt sein. Das heißt konkret, dass du im ersten Jahr zum Beispiel 550 € als Gehalt bekommst, im zweiten Ausbildungsjahr dann bereits schon 650 € und im dritten Jahr 750 € als Ausbildungsvergütung. Mit jedem Jahr lernst du während deiner Ausbildung dazu und eignest dir Wissen sowie Fertigkeiten an. Zudem übernimmst du immer mehr Verantwortung für deinen Arbeitsbereich und dieser wird natürlich angemessen als Ausbildungsgehalt honoriert.