31.08.2015

Du bist bei der Gesellenprüfung durchgefallen – so kann‘s weiter gehen

Bist du durch die Gesellenprüfung gefallen hast du zwei weitere Versuche. Mit dem Bescheid über die nicht bestandene Prüfung bekommst du einen Antrag auf Anmeldung zur Wiederholungsprüfung. Die ist je nach Beruf und Region entweder in einigen Monaten oder erst im nächsten Jahr.
Bis dahin hilft dir der Ausbildungsbetrieb bestimmt beim Lernen und du kannst bis zum nächsten Prüfungstermin weiter als Auszubildender bei deinem Betrieb arbeiten. Dafür musst du nur deinem Chef und der zuständigen Handwerkskammer Bescheid sagen.
Bei der Wiederholungsprüfung müssen Azubis nur den Teil noch einmal machen, der bei der Prüfung nicht so gut lief und der zum „Nicht-Bestanden“ geführt hat. Also ab in die Spur und mit dem Ausbilder sprechen!
Bist du in der Theorie durchgerasselt, solltest du herausfinden wo sich die Lücken aufgetan haben und deine Berufsschullehrer darauf ansprechen. Gemeinsam mit dem Ausbilder kann man dann Nachhilfe bis zum zweiten Versuch organisieren.
Hast du einzelne praktische Teile nicht bestanden kannst du bestimmt deinen Ausbilder bitten, bis zur Wiederholungsprüfung gemeinsam zu üben. Die praktische Prüfung wird entweder bei der Handwerkskammer, der Innung, der Kreishandwerkerschaft oder einem Verband abgenommen. Sind es Aufgaben, die in deinem Betrieb nicht anfallen, gibt es auch die Möglichkeit nochmal an der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung teilzunehmen.
Bist du durchgefallen obwohl du eigentlich gut vorbereitet warst, liegt das meistens an der Nervosität. Aber auch darüber sollte man offen mit dem Ausbilder sprechen. Manchmal bieten Chefs von sich aus trotz „Nicht-Bestehens“ der Prüfung ein anderes Arbeitsverhältnis an. Du musst dann nicht weiter als Lehrling, sondern könntest bis zur nächste Prüfungsmöglichkeit als normaler Angestellter arbeiten.
Willst du nicht mehr in deinen Ausbildungsbetrieb zurück, sondern bei einem anderen Unternehmen arbeiten oder auch einen neuen Beruf erlernen, kannst du trotzdem an der Wiederholungsprüfung teilnehmen. Der Ausbildungsvertrag endet dann zum vorher vereinbarten Zeitpunkt.
Bist du am Tag der Prüfung krank, musst du ein Attest vorlegen - sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden. Du solltest dich gleich morgens bei der Institution melden, die den Prüfungsausschuss organisiert. Das Attest vom Arztbesuch dann schickst du an den Prüfungsausschuss. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt und du wirst zum nächsten Termin automatisch eingeladen.