Teilzeitberufsausbildung für Alleinerziehende und junge Eltern
Ganz speziell für euch gibt‘s Regelungen zur Teilzeitberufsausbildung, d. h. zur Verlängerung bzw. Verkürzung der Ausbildungszeit. Damit ihr Berufsausbildung und Familie gut miteinander unter einen Hut bringt kann die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt werden. Darüber hinaus ist es möglich vorzeitig Zulassung zu Prüfungen zu bekommen.
Ihr sollt von den Verantwortlichen z. B. auch Unterstützung bekommen bei der organisatorischen Vorbereitungen der Teilzeitausbildung, der Sicherung der Kinderbetreuung, der Bereitstellung kompatibler berufsschulischer Angebote sowie einer flankierende und unterstützende Begleitung.
Bei der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2005 wurde die Teilzeitberufs-ausbildung (§ 8 BBiG) gesetzlich verankert.