10.04.2012

Ausbildung trotz familiärer Einschränkung

"So war das nicht geplant!" meint die 17-jährige Sandra und hält dabei ihr Neugeborenes im Arm. Sie wollte mit ihrem damaligen Freund nur ein bisschen Spaß haben und nun sitzt sie mit ihrem Baby zu Hause - der ehemalige Freund hat längst eine Andere.
"Es passierte ganz plötzlich und völlig unerwartet!" schildert Martin (19). Seine Mutter erlitt vor kurzem einen Schlaganfall. Sein Vater starb vor einigen Jahren bei einem Auto-Unfall. Nun kümmert sich Martin allein um seine pflegebedürftige Mutter.
Was Sandra und Martin verbindet: beide sind jung, haben keine Ausbildung und sind familiär stark eingeschränkt in ihrem Alltag.

So wie den beiden geht es vielen jungen Menschen in Deutschland! Eine Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus dem Jahr 2011 ergab, dass 2007 rund 40 % der jungen Mütter und gut 20 % der jungen Väter in Deutschland weder Berufsabschluss hatten noch eine Schule besuchten oder sich in einer dualen Ausbildung befanden.

Viele junge Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, sehen oft keine Möglichkeit ihre familiären Pflichten mit einer Ausbildung zu vereinbaren. Zum einen mangelt es an Zeit, zum anderen fehlt es am nötigen Kleingeld.
Die Folge: mangelnde berufliche Qualifikation, schlecht bezahlte Jobs oder Arbeitslosigkeit. Das muss aber nicht sein!

Teilzeitausbildung

Für junge Menschen mit familiären Einschränkungen ist die Teilzeitausbildung eine Chance, Berufsausbildung und Familie unter einen Hut zu bekommen!

Die duale Ausbildung erfolgt normalerweise in Vollzeit. Bei "berechtigtem Interesse" ist aber auch eine Ausbildung in Teilzeit möglich. Berechtigtes Interesse besteht bei der Betreuung eines eigenen Kindes oder der Betreuung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen.

Bei der Teilzeitausbildung wird die wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt. Dies kann MIT oder OHNE Verlängerung der gesamten Ausbildungsdauer geschehen.

Um eine Teilzeitausbildung zu erhalten, muss diese bereits zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages beantragt werden.

Informationen zum Thema "Teilzeitausbildung" erhaltet ihr beispielsweise bei den Arbeitsagenturen und bei den Handwerkskammern.

Hilfe und Unterstützung

Um eine Teilzeitausbildung zu erhalten muss einiges beachtet werden. Die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an den Überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen müssen beispielsweise 100%ig abgesichert sein. Zusätzlich wird oftmals die Ausbildungsvergütung anteilig zur wöchentlichen Ausbildungszeit gekürzt.
Dies bedeutet eine doppelte finanzielle Belastung für die Betroffenen. Durch die Verkürzung der Ausbildungsvergütung steht dem Auszubildenden weniger Geld zur Verfügung als den Auszubildenden in Vollzeit. Um die Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten, muss eine alternative Betreuungsmöglichkeit gefunden werden und die kostet ebenfalls.

Damit die Ausbildung in Teilzeit trotzdem genutzt werden kann, gibt es viele verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
Betroffene sollten sich genügend Zeit nehmen, um sich zu diesem Thema ausführlich zu informieren, denn es ist nicht ganz einfach bei den Angeboten durchzusehen. Viele Unterstützungsmöglichkeiten erfordern bestimmte Bedingungen und einige schließen sich gegenseitig aus.

Einen guten und verständlichen Überblick über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten gibt die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichte Broschüre "Ausbildung in Teilzeit - Finanzierungsmöglichkeiten des Lebensunterhaltes im Überblick".

Weitere Informationen

Wer sich auf die Suche nach Teilzeitausbildungsplätzen machen möchte, kann z. B. die Website des Bildungsmakt Sachsen nutzen. Einfach in der Rubrik "Ausbildung" nach "Teilzeit" suchen und schon erhält man verschiedene Angebote von Teilzeit-Aausbildungsberufen in Sachsen.

Die Broschüre für Finanzierungsmöglichkeiten für die Teilzeitausbildung ist auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu finden. (http://www.bmbf.de/pub/ausbildung_in_teilzeit.pdf)

Weitere Informationen zum Thema "Teilzeitausbildung" gibt es auf der Website der Handwerkskammer Chemnitz. (http://hwk-chemnitz.de/Teilzeitausbildung.810.0.html)

Eine interessante statistische Auswertung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Thema "Teilzeitberufsausbildung" findet ihr unter: http://www.bmbf.de/pub/band_dreizehn_berufsbildungsforschung.pdf