Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Industrie- und Handelskammern sind eigenverantwortliche, öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie vertreten die Interessen der ihnen zugehörigen Unternehmen gegenüber Bürgermeistern, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen. Sie melden sich zu Wort zum Beispiel zu Fragen der Wirtschaftsförderung, der Standortpolitik oder der Entwicklung der Infrastruktur. In Deutschland gibt es 80 Industrie- und Handelskammern. Sie entlasten durch ihre Tätigkeit den Staat und seine Verwaltungen und sichern einen fairen Wettbewerb. Die Mitgliedschaft in einer IHK ist für nahezu alle Unternehmen (Ausnahmen: Handwerks- und Landwirtschaftsbetriebe) Pflicht. Das heißt sie können nicht austreten oder sich eine andere IHK aussuchen. In welche Kammer das Unternehmen Mitglied ist, richtet sich nach der Anschrift des Unternehmens.