Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Verkürzung der Ausbildungszeit
In der Mittagspause mal eben im Büro des Chefs reingeschneit, ein nettes Gespräch angezettelt und schon braucht ihr ein Jahr weniger in Betrieb und Berufsschule büffeln – so geht’s bestimmt nicht. Die Lehrzeit ist in der Ausbildungsordnung fest verankert und kann mit einem schlichten Vertrag zwischen Meister und Azubi nicht verkürzt werden.
In besonderen Fällen jedoch erlässt euch die Handwerkskammer zu Beginn der Ausbildung einen Teil, bis zu sechs Monate, wenn ihr Fachoberschulreife oder Realschulabschluss nachweisen könnt. Abiturienten und Absolventen des Berufsgrundbildungsjahres oder der Berufsfachschule können bis zu zwölf Monate „einsparen“.
Auch wenn man älter als 21 Jahre ist, kann man die Ausbildungszeit um zwölf Monate verkürzen. Das letzte Wort hierbei hat aber immer der Meister des jeweiligen Ausbildungsbetriebs.
Lehrlinge, die vorher schon eine Ausbildung in demselben Beruf begonnen haben, dürfen sich diese Zeit anrechnen lassen. Sie erhalten sogar den Lohn des jeweiligen Lehrjahres, in dem sie sich befinden.
Ist die Ausbildung jedoch einmal angefangen, haben nur Lehrlinge, die neben einem der bereits genannten Gründe auch genügend Talent vorweisen, Aussicht auf Verkürzung. Eine betriebliche Beurteilung, das letzte Berufsschulzeugnis und die Ergebnisse der Zwischenprüfungen (Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,49!) gehören dann mit in den Antrag. Über die vorzeitige Zulassung zur Prüfung entscheidet jedoch ausschließlich die jeweilige Prüfungskommission.