Ausbildungs-ABC

Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Probleme bei der Ausbildung? Dann hilft euch – zumindest in allen größeren Handwerksbetrieben –
die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Jeder größere Betrieb mit Betriebsrat und mindestens fünf Auszubildenden hat eine solche Vertretung. Sie besteht je nach Anzahl der Azubis aus bis zu 15 gewählten Mitgliedern, die nicht älter als 25 sein dürfen. Der JAV hat verschiedene Aufgaben. Er ist unter anderem dafür zuständig, Euch bei Schwierigkeiten auf der Arbeit zu helfen, eure Belange an den Betriebsrat weiterzuleiten und zu überwachen, ob der Betrieb Vorschriften und Gesetze für Jugendliche und Auszubildende einhält. Gewählt wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung alle zwei Jahre von allen Beschäftigten des Betriebs, die nicht älter als 17 sowie von Auszubildenden, die nicht älter als 24 Jahre alt sind.

Bei (kleineren) Betrieben ohne eigene Jugend- und Auszubildendenvertretung helfen der Lehrlingswart der zuständigen Innung bzw. die Ausbildungsberater der Handwerkskammer weiter.