Ausbildungs-ABC

Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Sie dient der finanziellen Absicherung im Alter, bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder beim Tod des Ehepartners (Witwenrente) oder Elternteils (Waisenrente).

Vorgesehen ist die Rentenauszahlung aktuell noch ab dem 65. Lebensjahr, bis 2029 soll das Alter aber schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Je länger man arbeitet, umso mehr bekommt man, mindestens aber die Hälfte des durchschnittlichen Nettoverdienstes.

Auszubildende werden automatisch vom Arbeitgeber angemeldet und erhalten einen Ausweis mit einer Rentenversicherungsnummer. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen und liegt derzeit (Mitte 2009) bei 19,9 Prozent des Bruttogehalts. – Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zudem private und (zum Teil) betriebliche Altersvorsorgemöglichkeiten.