Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Handwerkskammern
Jeder Handwerker ist Mitglied bei einer Handwerkskammer - ganz egal, ob Auszubildender, Geselle oder Meister. Handwerkskammern sind regional organisierte Einrichtungen. Sie erfüllen in erster Linie Aufgaben, die ihnen vom Staat übertragen wurden, darunter im Handwerks- und Gewerberecht sowie in der beruflichen Bildung und den damit verbundenen Prüfungen. Damit Handwerkskammern diese hoheitlichen Aufgaben erfüllen können, ist eine Mitgliedschaft wirklich aller Handwerker eines betreffenden Territoriums zwingend erforderlich. Zudem vertreten Handwerkskammern gegenüber der Politik die Interessen ihrer Mitglieder, etwa wenn es um Gesetze oder Steuern geht.
Bei allen Fragen rund um die Ausbildung im Handwerk sind die Kammern eure Ansprechpartner. In Sachsen gibt es – analog zu den drei Regierungsbezirken – drei Handwerkskammern:
Regierungsbezirk Chemnitz: www.hwk-chemnitz.de
Regierungsbezirk Dresden: www.hwk-dresden.de
Regierungsbezirk Leipzig: www.hwk-leipzig.de