Ausbildungs-ABC

Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.

Handwerksrechtsnovelle

Auch für den Wirtschaftsbereich Handwerk gelten natürlich Regeln, Verordnungen, Gesetze. Das wichtigste Werk ist das „Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)“, das 1953 erlassen und seither mehrfach aktualisiert, überarbeitet, ergänzt wurde – zuletzt zum 1. Januar 2004. Fachleute nennen diese Vorgänge „novellieren“; deshalb ist bei solchen überarbeiteten Gesetzen auch von „Novelle“ die Rede, beim Handwerk eben auch von einer „Handwerksrechtsnovelle“.

Auch mit der jüngsten Novelle des deutschen Handwerksrechts ging es in erster Linie darum, die Regelungen an aktuelle Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene anzupassen. Unter anderem wurde die Zugangsbeschränkung, nach der nur ein Handwerker bzw. eine Handwerkerin mit einem Meisterbrief einen Betrieb gründen und beruflich ausbilden kann, nunmehr bei 53 von 94 Berufen aufgehoben. Selbstständig machen können sich Gesellen seit 2004 nicht nur in den 53 Berufen ohne Meisterpflicht, sondern auch in 35 von den 41 Berufen, in denen ein Meisterbrief nach wie vor vorgeschrieben ist – ausgenommen in den Gesundheitshandwerken wie Augenoptiker oder Zahntechniker. Voraussetzung für die Existenzgründung in den übrigen Gewerken sind sechs Jahre Berufstätigkeit, davon vier Jahre in leitender Position.