Ausbildungs-ABC

Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.

Lohnsteuerklassen

Wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ihr genau bezahlen müsst, hängt von eurer Lohnsteuerklasse ab. Die steht auf eurer Lohnsteuerkarte. Es gibt sechs verschiedene Lohnsteuerklassen:

Lohnsteuerklasse 1
Die Steuerklasse I bekommen Arbeitnehmer, die ledig sind oder deren Ehepartner im Ausland leben, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, die verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind (s.u.).

Lohnsteuerklasse 2
Die Steuerklasse II kriegen Arbeitnehmern, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen, die aber alleinerziehend sind, bei denen also mindestens ein Kind und keine zweite erwachsene Person in der Wohnung gemeldet ist.

Lohnsteuerklasse 3
Die Steuerklasse III haben Arbeitnehmer, die verheiratet sind (und nicht dauernd getrennt leben), wenn ihr Ehepartner kein eigenes Geld verdient oder wenn der Ehepartner in die Steuerklasse V eingereiht ist (s.u.). Sie gilt auch für Arbeitnehmer, die verwitwet sind oder deren Partner selbstständig ist.

Lohnsteuerklasse 4
Die Steuerklasse IV gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten Geld verdienen und einkommensteuerpflichtig sind. Das gilt allerdings nicht, wenn für einen Ehegatten eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V ausgeschrieben wurde (s.u.).

Lohnsteuerklasse 5
Wenn beide Ehepartner ihr eigenes Geld verdienen, haben sie in der Regel die Steuerklasse IV. Wenn aber beide Ehepartner beantragen, dass einer der beiden Steuerklasse III bekommt, dann kriegt der andere automatisch Steuerklasse V zugeschrieben.

Lohnsteuerklasse 6
Die Steuerklasse VI wird eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer (egal ob ledig oder verheiratet) eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis beantragt. In Steuerklasse VI rutscht man außerdem automatisch, wenn man keine Lohnsteuerkarte vorlegt.