Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Tarifautonomie
Schon mal vorweg: Zu einer Tarifautonomie braucht man Tarifverträge. Das sind Abmachungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Dabei legt so ein Tarifvertrag zum Beispiel fest, wer wie lange für wie viel Geld arbeiten muss. Im Handwerk wird so ein Tarifvertrag mit den Landesinnungsverbänden bzw. Fachverbänden vereinbart.
Tarifautonomie, wie wir sie in Deutschland kennen, bedeutet, dass sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber eigene individuelle Tarifverträge verhandeln und abschließen dürfen, ohne dass sich der Staat in die ganze Sache einmischt. Aber weil es natürlich auch bei einer Tarifautonomie nicht ohne lästige Regeln zugeht, ist im Tarifvertragsgesetz genau festgelegt, welche Form, welche Inhalte, welche Tarifbindung und welche Wirkungsbereiche unbedingt in den Individualtarif hinein müssen.