Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Verlängerung der Ausbildungszeit
So schön kuschelig im Betrieb, dass der Lehrling seinen Platz gar nicht mehr räumen mag? Wohl kaum. Nur in Ausnahmefällen wird ein Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit gestellt – und genehmigt. Haben euch etwa hartnäckige Krankheiten lange aus der Bahn geworfen, solltet ihr der Handwerkskammer rechtzeitig vor Ende des Ausbildungsverhältnisses ein entsprechendes Antragsformular vorlegen. Das bekommt ihr in der Lehrlingsrolle.
Wenn ein Azubi durch die Gesellenprüfung gerasselt ist, verlängert sich seine Lehrzeit bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin, höchstens jedoch um ein Jahr. Das sollte er möglichst bis spätestens drei Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse von seinem Ausbildungsbetrieb fordern – und braucht nicht einmal dessen Zustimmung. In der „Ehrenrunde“ winkt weiterhin der zuletzt gezahlte Lohn.
Hat der Lehrling auch seine erste Wiederholungsprüfung verhauen und abermals einen Verlängerungsantrag gestellt, bleibt er schließlich bis zur zweiten Wiederholungsprüfung im Betrieb – wenn diese innerhalb der Höchstfrist von zwölf Monaten liegt. Nach dieser letzten Chance ist aber wirklich Schluss – egal, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wurde.