Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Zeitarbeit
Bei der Zeitarbeit wird ein Arbeiter verliehen. Im eigentlichen Sinn gibt der Chef seinen Angestellten an einen anderen Betrieb weiter. Dort arbeitet der Angestellte für eine bestimmte Zeit, deshalb wird das Arbeitsverhältnis auch Zeitarbeit genannt. Durch einen Vertrag zwischen den beiden Unternehmen sind Stundenlohn, wöchentliche Arbeitszeit und Dauer des Einsatzes geregelt. - In Deutschland gibt es etwa 7.000 Firmen, die Zeitarbeiter verleihen. Insgesamt sind das etwas mehr als 500.000 Mitarbeiter aus verschiedenen Branchen.