Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Zulassungspflichtiges und zulassungsfreies Handwerk
Die Handwerksordnung trennt dort, wo es sich um echte Handwerksberufe handelt, zwischen zulassungspflichtigem und zulassungsfreiem Handwerk. Ein Betrieb des zulassungspflichtigen Handwerks muss von einem anerkannten, qualifizierten Fachmann bzw. von einer qualifizierten Fachfrau (in der Regel Handwerksmeister/-in) geführt werden, damit das Gewerbe ausgeübt werden kann. – Ein Betrieb des zulassungsfreien Handwerks dagegen muss nicht zwingend von einem Meister bzw. von einer Meisterin (oder einer Person mit vergleichbarem Befähigungsnachweis) geführt werden, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten und damit ebenso in die Handwerksrolle eingetragen zu werden. Welche Handwerke als zulassungspflichtig und welche als zulassungsfrei gelten, regelt die Handwerksordnung.