Ausbildungs-ABC

Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.

Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses

Im Fernsehen und Kino sieht es immer ganz einfach aus: Der Chef ist sauer und schon hagelt es die Kündigung. Ganz so einfach ist es aber nicht. Nur in der Probezeit eurer Ausbildung geht es mit der Entlassung zügig. Ist die aber abgelaufen, gibt es genaue gesetzliche Vorgaben, wie die Kündigung aussehen muss und warum sie ausgesprochen werden kann.

Ihr dürft dem Betrieb kündigen, wenn ihr die Ausbildung aufgeben oder eine andere machen wollt. Allerdings müsst ihr dabei eine Frist von vier Wochen einhalten.

Eine fristlose Kündigung durch euch oder euren Ausbildungsbetrieb ist nur möglich, wenn es einen so genannten wichtigen Grund gibt. Das heißt, dass euch oder dem Betrieb die Zusammenarbeit „nicht zumutbar“ ist. Doch auch hier gibt es genaue Vorgaben bevor die Kündigung ausgesprochen werden kann. So müsst ihr als Auszubildende vorher wegen der gleichen Pflichtverletzung schon abgemahnt worden sein, ehe euch der Chef rauswerfen kann. Nur wenn eure Verstöße besonders schlimm sind, zum Beispiel die Unterschlagung von Geld, kann die Kündigung ohne Abmahnung ausgesprochen werden.

Es geht noch weiter: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und in ihr müssen die Gründe dafür aufgeführt sein. Wenn ihr noch nicht 18 Jahre alt seid, müssen eure Eltern die Kündigung erhalten, sonst ist sie unwirksam.