Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- Abmahnung
- Abschlussprüfung
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Altgesellenregelung
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitsunfall
- Arbeitszeit
- Arbeitszeugnis
- Assessment-Center
- Attest
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
- Ausbildungsberatung
- Ausbildungsberechtigung
- Ausbildungsberuf
- Ausbildungsnachweis
- Ausbildungsrahmenplan
- Ausbildungsvergütung
- Ausbildungsverordnung
- Ausbildungsvertrag
- Auslandspraktikum
- AWIM
- Azubi- und Studientage
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Abmahnung
Bevor es zu eurer Kündigung kommen kann, flattern euch zwei Abmahnungen auf den Tisch. Wenn ihr zweimal wegen der gleichen Pflichtverletzung auffallt, ist der Rausschmiß vorprogrammiert. Aber ihr müsst es ja nicht so weit kommen lassen.
Was in der Abmahnung stehen muss:
- die genaue Beschreibung des vertragswidrigen Verhaltens. Dazu sind die Angaben über Zeit (Datum, Uhrzeit), Ort und Art des Vertragsverstoßes nötig
- eine Aufforderung zur zukünftigen Unterlassung der Pflichtverletzung
- die Androhung der Kündigung bei Wiederholung der Pflichtverletzung
Einschlägige Pflichtverletzungen können zum Beispiel sein:
- Schwänzen der Berufsschule: 1. Abmahnung
- nach Erhalt der 1. Abmahnung unentschuldigtes Fehlen im Betrieb: 2. Abmahnung und Kündigungsandrohung
- nach der 2. Abmahnung noch mal Schwänzen der Berufsschule: fristlose Kündigung
Wenn ihr unter 18 Jahre alt seid, muss die Abmahnung bei euren Eltern oder anderen Sorgeberechtigten eingehen. Sie ist sonst unwirksam.