Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Patent
Der Besitzer einer neuen technischen Erfindung hat mit einem Patent das alleinige Recht diese zu nutzen. Um ein Patent anzumelden, kann man entweder zum Deutschen Patent- und Markenamt oder zum europäischen Patentamt gehen. Beide haben ihren Sitz in München. Doch bevor man ein Patent bekommt, wird ausführlich geprüft, ob die Erfindung auch wirklich neu ist. Ebenfalls darf sie keine bereits geschützten Bereiche berühren. Jedoch schützt der Eintrag die Erfindung für höchstens 20 Jahre. Danach kann sie jeder nutzen.