Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Probezeit
Zu Beginn jeder Ausbildung ist ein Lehrling in der Probezeit. Das bedeutet, dass er jederzeit fristlos gekündigt werden kann. Genauso kann natürlich auch der Lehrling das Handtuch werfen. Sinn der Probezeit ist, dass ihr euch – genauso wie euer Arbeitgeber – darüber klar werden könnt, ob ihr geeignet seid für die Ausbildung. Die Probezeit muss maximal vier Monate und mindestens einen Monat lang sein.