Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Überstunden
Von Überstunden ist immer dann die Rede, wenn ihr über eure vertraglich vereinbarte Arbeitszeit Leistungen erbringt. Wenn es keine ausdrückliche Regelung gibt, seid ihr nicht verpflichtet, Überstunden zu machen – von Notfällen abgesehen. In der Regel muss euer Arbeitgeber euch die Überstunden bezahlen. Es kann aber auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden, so dass ihr die Stunden, die ihr mehr gearbeitet habt, an einem anderen Tag frei nehmen könnt.
Wenn ein Arbeitnehmer mehrfach ablehnt, Überstunden zu machen, kann ihm wegen Arbeitsverweigerung – so ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main – gekündigt werden. Arbeitgeber, die von ihren Beschäftigten auch Überstunden erwarten, müssen diese Verpflichtung allerdings im Arbeitsvertrag festhalten.