Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Urlaubsanspruch von Lehrlingen
Als neuer Lehrling müsst ihr sechs Monate auf Sommer, Sonne, Sonnenschein warten. Nach der Wartezeit ist es soweit: Für jedes Jahr ist euer Arbeitgeber verpflichtet, euch bezahlt in den Urlaub zu schicken. So lange es nicht anders vereinbart wurde, ergibt sich für euch ein Mindesturlaubsanspruch:
- für Jugendliche ergibt sich das aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- für Erwachsene aus dem Bundesurlaubsgesetz
Euer Mindesturlaubsanspruch beträgt, wenn ihr zu Beginn des Jahres noch nicht
- 16 Jahre seid mindestens 30 Werktage
- 17 Jahre seid mindestens 27 Werkttage
- 18 Jahre seid mindestens 25 Werktage
Wenn ihr am Anfang eines Kalenderjahres schon 18 seid, bekommt ihr mindestens 24 Werktage. Samstag ist übrigens auch ein Werktag. Bei Tarifverträgen, die einen günstigeren Urlaubsanspruch zum Inhalt haben, gilt der Tarifvertrag der Branche.
Achtung: Im Urlaub wird nicht gearbeitet, ist ja schließlich zur Erholung da!