Ausbildungs-ABC

Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.

Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlichen  Anspruch auf Urlaub. Je nach  Arbeitsvertrag sind das mehrere Tage oder Wochen im Jahr, die sich ein Angestellter frei nehmen kann. Die Anzahl der Urlaubstage ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) stehen dem Arbeitnehmer pro Jahr mindestens 24 Tage Urlaub zu, bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage. Häufig ist aber die Urlaubszeit tarifvertraglich geregelt. Urlaub muss vom Arbeitnehmer vorher beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden.
In bestimmten Situationen gibt es spezielle Urlaubsregelungen. So dürfen werdende Mütter ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr arbeiten, werden aber trotzdem weiter entlohnt. Diese Form des Urlaubs nennt sich Mutterschaftsurlaub. Eltern neugeborener Kinder können sich zudem Erziehungsurlaub nehmen. Außerdem gibt es noch den Bildungsurlaub, den Arbeitnehmer zur beruflichen Fortbildung nehmen können, und den Sonderurlaub, der unter bestimmten Bedingungen gewährt wird.