Ausbildungs-ABC

Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.

Arbeitszeugnis

Wenn ihr aus irgendwelchen Gründen das Unternehmen, bei dem ihr gearbeitet habt, verlasst (zum Beispiel weil ihr den Job wechselt oder euer Vertrag nicht verlängert wurde), dann solltet ihr unbedingt ein Arbeitszeugnis verlangen, in dem euer bisheriger Arbeitgeber eure Leistung beurteilt. Das braucht ihr als Empfehlungsschreiben für eure nächste Bewerbung. Das Gute daran: In Deutschland habt ihr ein Recht darauf, dass das Zeugnis wohlwollend formuliert ist. Aber Vorsicht: So freundlich wie das Zeugnis klingt, muss es nicht unbedingt gemeint sein. Es gibt nämlich einen Zeugniscode. Nur wenn dort steht „hat seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“, bedeutet das ein „Sehr gut“. Fehlt das Wörtchen „stets“, dann ist es nur noch ein „Gut“. Die Formel „zu unserer vollen Zufriedenheit“ bedeutet ein „Befriedigend“ und ohne „voll“ ein „Ausreichend“. Die Wendung „hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“ klingt im Unterton schon nach dem, was es ist – ein „Mangelhaft“.

Lest euch euer Arbeitszeugnis also genau durch und sprecht unbedingt mit eurem Chef darüber, wenn ihr einzelne Formulierungen nicht deuten könnt oder ungerecht findet. Und vor allem dran,  damit euer Chef oder eure Chefin das Zeugnis zeitnah mit eurem Abschied aus dem Unternehmen schreibt!