Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- Abmahnung
- Abschlussprüfung
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Altgesellenregelung
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitsunfall
- Arbeitszeit
- Arbeitszeugnis
- Assessment-Center
- Attest
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
- Ausbildungsberatung
- Ausbildungsberechtigung
- Ausbildungsberuf
- Ausbildungsnachweis
- Ausbildungsrahmenplan
- Ausbildungsvergütung
- Ausbildungsverordnung
- Ausbildungsvertrag
- Auslandspraktikum
- AWIM
- Azubi- und Studientage
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Attest
Schlecht, wenn man in der Probezeit oder während eines Praktikums krank wird. Noch schlechter, wenn man vergisst, sich beim Arzt ein Attest ausstellen zu lassen. Denn durch das Attest seid ihr abgesichert. Euer Arbeitgeber darf euch nicht wegen Krankheit entlassen. Außerdem beweist ihm das Attest, dass ihr wirklich krank wart und euch nicht einfach einen zusätzlichen Urlaubstag genommen habt.
Nach gesetzlicher Regelung müsst ihr das Attest vorlegen, wenn ihr länger als drei Tage arbeitsunfähig seid. Und das nach Kalendertagen – also auch über das Wochenende. Unabhängig davon hat der Arbeitgeber das Recht, ab dem ersten Tag eure Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen, sofern der Arbeitsvertrag das vorsieht. Am besten ihr geht also immer gleich zum Arzt, sobald ihr euch wirklich unwohl fühlt. Denn eine Rückdatierung des Attests ist nur selten möglich.