Ausbildungs-ABC

Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.

Ausbildungsberechtigung

Kleine Zukunftsträumereien gefällig? Als Meister im eigenen Betrieb gebt ihr eure Kenntnisse an wissbegierige Lehrlinge weiter, die gerne fleißig für euch schuften und eurem Unternehmen einen hervorragenden Ruf verschaffen und... – Ob dieses Luftschloss ein solides Fundament ist und ihr eine Berechtigung zum Ausbilden von Lehrlingen bekommt, legt die Handwerksordnung fest. Zunächst muss eure Firma ordentlich in Schuss und für das jeweilige Arbeitsgebiet des Azubis geeignet sein. Neben dem guten Händchen im Umgang mit jungen Leuten muss der Handwerksmeister natürlich auch alle Fingerfertigkeiten kennen, die er seinen Schützlingen beibringt. Mit dem Bestehen der Meisterprüfung hat er dies bewiesen und darf übrigens auch potenzielle Bürokauffrauen und –männer ausbilden. Wer dagegen fachlich nicht auf der Höhe ist oder sich als Meister nicht selbst mit quengelnden Lehrlingen rumärgern will, muss einen geeigneten Ausbilder bestellen.