Ausbildungs-ABC

Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.

Arbeitslosenversicherung

Ob ihr wollt oder nicht, diese Versicherung müsst ihr als Arbeitnehmer bezahlen. Die Arbeitslosenversicherung ist eine staatliche Pflichtversicherung, die alle Personen betrifft, die einer bezahlten und mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Dazu gehören Arbeitnehmer genauso wie Angestellte, Auszubildende bis zum 65. Lebensjahr und seit 2006 auch Zivil- und Wehrdienstleistende. Schüler müssen sich aber keine Sorgen machen: Von den Einkünften einer Ferienarbeit werden keine Abzüge fällig.

Die Beiträge werden automatisch von eurem Brutto gehalt abgezogen und gehen an die Bundesagentur für Arbeit. Ihr bezahlt die eine Hälfte, die seit 2008 3,3 Prozent eures Bruttoentgelts ausmacht, euer Arbeitgeber die andere. Der Sinn der ganzen Sache? Falls ihr arbeitslos werdet, bekommt ihr vom Staat finanzielle Unterstützung. Die Versicherung garantiert den Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld und bietet außerdem  Integrationsleistungen in Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Das ganze System basiert also auf dem Prinzip Nehmen und Geben.