Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- Abmahnung
- Abschlussprüfung
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Altgesellenregelung
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitsunfall
- Arbeitszeit
- Arbeitszeugnis
- Assessment-Center
- Attest
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
- Ausbildungsberatung
- Ausbildungsberechtigung
- Ausbildungsberuf
- Ausbildungsnachweis
- Ausbildungsrahmenplan
- Ausbildungsvergütung
- Ausbildungsverordnung
- Ausbildungsvertrag
- Auslandspraktikum
- AWIM
- Azubi- und Studientage
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Ausbildungsvertrag
Ganz wichtig, wenn ihr euch zum Lehrling ausbilden lassen wollt: Der Handwerksbetrieb schließt mit euch einen Ausbildungsvertrag ab, bevor ihr los legen könnt. Seid ihr noch minderjährig, müssen Mutti und Vati ran. Abzugeben ist der Ausbildungsvertrag bei der Handwerkskammer.
Das muss rein in den Vertrag:
- eure und die Anschrift des Ausbildungsbetriebes
- euer Geburtsdatum und Geburtsort
- bei Minderjährigen: Name und und Anschrift des/der Sorgeberechtigten
- genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufes, wenn möglich die Fachrichtung und Schwerpunkt oder Handlungsfeld
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe eures Lohns
- Urlaubsdauer
- Vorraussetzungen, unter denen der Berufsaubildungsvertrag gekündigt werden kann
- ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs-oder Dienstvereinbarungen, die auf die Ausbildung anzuwenden sind.
Ihr habt bereits Lehrzeit in einem anderen Betrieb hinter euch?
Dafür schließt der Betrieb mit euch einen Vetrag für die noch fehlende Ausbildungszeit. Die Ausbildungszeit, die ihr schon geleistet habt, wird im Vertrag eingetragen.
Für Musterausbildungsverträge wendet ihr euch am besten an die für euch zuständige Handwerkskammer.