Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- Abmahnung
- Abschlussprüfung
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Altgesellenregelung
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitsunfall
- Arbeitszeit
- Arbeitszeugnis
- Assessment-Center
- Attest
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
- Ausbildungsberatung
- Ausbildungsberechtigung
- Ausbildungsberuf
- Ausbildungsnachweis
- Ausbildungsrahmenplan
- Ausbildungsvergütung
- Ausbildungsverordnung
- Ausbildungsvertrag
- Auslandspraktikum
- AWIM
- Azubi- und Studientage
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Seit August 2006 gilt in allen deutschen Betrieben das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das heißt im Klartext: Eure Chefs dürfen euch nicht wegen eures Alters, einer Behinderung, eurer sexuellen Identität oder sonstwas, das euch vielleicht von anderen unterscheidet, benachteiligen. Es geht nicht nur darum, ob euch jemand blöd anmacht, weil ihr dunkelhäutig oder ein Mädchen seid.
Vielmehr solltet ihr euren Vertrag noch mal ganz genau durchlesen. Wenn ihr zum Beispiel nach Alter bezahlt werdet, die Zahl eurer Urlaubstage sich von denen eurer Kollegen unterscheidet obwohl ihr genauso viele Stunden arbeitet, oder wenn ihr als Teilzeitkraft anders bezahlt werdet als die Vollzeitkräfte, dann könnte das für euren Arbeitgeber richtig Ärger bedeuten – und für euch bessere Arbeitsbedingungen als bisher.