Ausbildungs-ABC
Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.
- A wie Abmahnung
- Abmahnung
- Abschlussprüfung
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Altgesellenregelung
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitsunfall
- Arbeitszeit
- Arbeitszeugnis
- Assessment-Center
- Attest
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
- Ausbildungsberatung
- Ausbildungsberechtigung
- Ausbildungsberuf
- Ausbildungsnachweis
- Ausbildungsrahmenplan
- Ausbildungsvergütung
- Ausbildungsverordnung
- Ausbildungsvertrag
- Auslandspraktikum
- AWIM
- Azubi- und Studientage
- B wie Bachelor-Studiengang
- C wie Corporate Identity
- D wie Deutsche Handwerkszeitung
- E wie E-Learning
- F wie Fachhochschulreife
- G wie Garantie
- H wie Haftung
- I wie Industrie- und Handelskammer
- J wie Job-Center
- K wie Kalkulation
- L wie Lehrlingslohn
- N wie Nebenjob
- P wie Patent
- Q wie Qualifiziertes Zeugnis
- R wie Rahmenlehrplan
- S wie Schlüsselqualifikation
- T wie Tarifautonomie
- U wie UEAPME
- V wie Verkürzung der Ausbildungszeit
- W wie Walz
- Z wie Zeitarbeit
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sind eine Hilfe von Arbeitsagenturen an Arbeitssuchende in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Sie sollen Jobsuchenden helfen, ein geringes Einkommen zu sichern und den Übergang in ein neues reguläres Beschäftigungsverhältnis zu finden. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind also quasi so etwas wie eine Brücke für Arbeitslose in den Arbeitsmarkt. Dabei handelt es sich um zeitlich befristete Tätigkeiten (zumeist sechs bis zwölf Monate), die oft gemeinnützig sind und keine besondere bzw. nur eine geringfügige Qualifikation voraussetzen. Zum Tragen kommen ABM zum Beispiel in Vereinen und Sozialverbänden.