Ausbildungs-ABC

Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.

Berufsgrundbildungsjahr

Keine Lehrstelle gefunden? Dann müsst ihr nicht in der Luft hängen. Schulabgänger, die nach dem Abschluss keine Ausbildung bekommen haben, können ein Berufsgrundbildungsjahr machen. Das BGJ ist ein staatliches Ausbildungsjahr, welches in verschiedenen Berufsfeldern absolviert werden kann, darunter zum Beispiel in den Bereichen Metalltechnik, Elektrotechnik, Wirtschaft und Verwaltung. - Findet ihr danach eine Lehrstelle, so wird euch dieses Jahr auf eure Lehrzeit angerechnet. Allerdings gilt dies nur in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern besteht die Pflicht nicht, kann aber je nach Arbeitgeber trotzdem wahrgenommen werden. In einigen Bundesländern müssen Unter-17-Jährige ohne Ausbildung ein solches Jahr durchführen, da die Schulpflicht in Deutschland erst mit 18 Jahren endet.

Weitere Infos über das BGJ findet ihr auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.