Ausbildungs-ABC

Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.

Berufsschulzeiten, Anrechnung bei Lehrlingen

Auch bei der Ausbildung ein Muss - die Schule. In eurem Fall die Berufsschule! Auch wenn ihr gerade die Schulbank drückt, statt im Betrieb herum zu werkeln, ist euer Arbeitgeber trotzdem verpflichtet den Lohn zu zahlen.

Minderjährige Lehrlinge

Einmal pro Woche müsst ihr ran. Wenn ihr mehr als fünf Stunden an diesem Tag in der Berufsschule zubringt, werdet ihr für den ganzen Tag frei gestellt. Dafür werden euch acht Arbeitsstunden praktisch „gut geschrieben“.

Bei höchstens fünf Unterrichtsstunden, bekommt ihr nur eine Freistellung für Beginn und Ende der Schulzeit. Dann geht’s wieder ab zur Arbeit. Aber nicht länger als 40 Stunden die Woche.

Wenn ihr mal eine Woche zur Schule müßt und mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens fünf Tagen ableistet, wird das wie eine 40-Stundenwoche gewertet. Euer Betrieb kann euch nur zwei Stunden in dieser Woche zum arbeiten ran holen

Volljährige Lehrlinge

Bei euch gilt das Arbeitsgesetz in Verbindung mit dem Berufsbildungsgesetz: Ihr werdet von Beginn bis Ende des Berufsschulunterrichts von eurer Arbeit frei gestellt. Dannach ist es möglich, dass ihr an die Werkbank zurück müsst. Maximale Arbeitszeit ( Berufsschulzeit + Wegezeit + betriebliche Ausbildungszeit) sind zehn Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich.